FSVG
Gliederung
Abschnitt III ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
§ 20f Aufwertung der Anwartschaften
Rückverweise
§ 20f FSVG · FSVG · Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz
§ 20f Aufwertung der Anwartschaften
…§ 20f. Die in den Feststellungsbescheiden nach § 33 des Statuts der Wohlfahrtseinrichtungen festgestellten Anwartschaften sind bei der Leistungsermittlung ( § 20d ) unter Heranziehung des §…
§ 20d Besondere Pensionsleistung bei Anwartschaften auf eine Leistung des Pensionsfonds
…zwar unter Anrechnung des nach § 29 Abs. 5 des Statuts der Wohlfahrtseinrichtungen festzustellenden Betrages, und g) die Aufwertung der Anwartschaften ( § 20f ) bis zum Stichtag ( § 113 Abs. 2 GSVG ). 2. Die Anspruchsvoraussetzungen für die Besondere Pensionsleistung sind in folgender Weise zu prüfen: a) Eine…