FPG
Gliederung
4. Hauptstück Rechtmäßigkeit der Einreise, des Aufenthalts und der Ausreise Fremder
3. Abschnitt Bestimmungen zur Visumpflicht
§ 22a Visum aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen
Fremden, die sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, kann vor Ablauf des rechtmäßigen Aufenthalts auf Antrag im Inland ein Visum aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt werden, wenn die Voraussetzungen gemäß § 21 Abs. 1 vorliegen und dies
1. aus humanitären Gründen,
2. aus Gründen des nationalen Interesses oder
3. auf Grund internationaler Verpflichtungen
notwendig ist.
§ 22a FPG · FPG · Fremdenpolizeigesetz 2005
§ 22a Visum aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen
…§ 22a. Fremden, die sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, kann vor Ablauf des rechtmäßigen Aufenthalts auf Antrag im Inland ein Visum aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt werden…
§ 20 Form und Wirkung der Visa D
…weniger als 91 Tagen ausgestellt werden, sofern ein Verlängerungsantrag ( § 2 Abs. 4 Z 17a ) oder ein Antrag gemäß § 22a gestellt wurde und der durchgehende Aufenthalt im Bundesgebiet insgesamt 90 Tage übersteigt. (4) Das Visum ist im Reisedokument des Fremden durch Anbringen ersichtlich zu machen…
§ 5 Sachliche Zuständigkeit im Inland
…a. die Verlängerung von Visa gemäß § 11b Abs. 2 oder Art. 33 Visakodex ; b. die Erteilung von Visa gemäß § 22a nur mit Zustimmung des Bundesministers für Inneres; c. die Erteilung von Visa an der Außengrenze gemäß Abs. 2 nur mit Zustimmung des Bundesministers für…
§ 39 Festnahme und Anhaltung
…76 Abs. 1a erster Satz, § 77 Abs. 3, 4, 8 und 9, § 80 Abs. 6 sowie § 22a BFA VG mit der Maßgabe, dass anstelle des Bundesamtes die Landespolizeidirektion und anstelle der Anordnung der Schubhaft der Bescheid der Landespolizeidirektion tritt. (4) In den…
Rückverweise