BundesrechtBundesgesetzeFremdenpolizeigesetz 20054. Hauptstück Rechtmäßigkeit der Einreise, des Aufenthalts und der Ausreise Fremder3. Abschnitt Bestimmungen zur Visumpflicht§ 22a

§ 22aVisum aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen

In Kraft seit 19. Oktober 2017
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