(1) Die Krankenanstalt hat über dritte Personen, die Samen oder Eizellen zur Verfügung stellen, folgende Aufzeichnungen zu führen:
1. Namen, Geburtstag und -ort, Staatsangehörigkeit und Wohnort;
2. Namen ihrer Eltern;
3. Zeitpunkt der Überlassung des Samens oder der Eizellen und
4. die Ergebnisse der nach § 12 durchgeführten Untersuchungen.
(2) Die Krankenanstalt hat ferner darüber Aufzeichnungen zu führen, für welche Ehen, eingetragene Partnerschaften oder Lebensgemeinschaften der Samen oder die Eizellen verwendet worden sind.
(3) Die Aufzeichnungen gemäß Abs. 1 und 2 sind von der Krankenanstalt 30 Jahre lang aufzubewahren. Nach Ablauf dieser Frist oder bei früherer Auflösung der Krankenanstalt sind diese Unterlagen dem Landeshauptmann zu übermitteln; dieser hat sie auf Dauer aufzubewahren.
Rückverweise
FMedG · Fortpflanzungsmedizingesetz
§ 26 In- und Außerkrafttreten
…außer Kraft. Die Meldungen nach § 21 Abs. 1 sind erstmals für das Jahr 2016 zu erstatten. (7) Das Inhaltsverzeichnis, § 15 Abs. 3 sowie § 19 samt Überschrift in der Fassung des 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes, BGBl. I Nr. 37/2018…
§ 24
…Person entgegen nimmt, obwohl er weiß, dass diese ihre Samen oder ihre Eizellen schon einer anderen Krankenanstalt zur Verfügung gestellt hat, 3. entgegen § 15 Aufzeichnungen nicht oder nur unzureichend führt, 4. die Vorgaben für die Aufbewahrung gemäß § 17 Abs. 1 oder die Zustimmungserfordernisse des § …
§ 20 Auskunft
…oder den Eizellen einer dritten Person gezeugten Kind ist auf dessen Verlangen nach Vollendung des 14. Lebensjahres Einsicht in die Aufzeichnungen nach § 15 Abs. 1 zu gewähren und daraus Auskunft zu erteilen. Zum Wohl des Kindes ist in medizinisch begründeten Ausnahmefällen der Person, die mit der gesetzlichen…
§ 19 Datenverarbeitung
…im Folgenden: DSGVO) sowie des Datenschutzgesetzes (im Folgenden: DSG), BGBl. I Nr. 165/1999, ermächtigt. (2) Krankenanstalten sind ermächtigt, die nach § 15 erforderlichen personenbezogenen Daten unter Einhaltung der DSGVO sowie des DSG zu verarbeiten. (3) Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten nach diesem Bundesgesetz sind die Rechte und…