FM-GwG
Gliederung
4. Abschnitt Ausführung durch Dritte
§ 15 Auslagerungen und Vertretungsverhältnisse
Dieser Abschnitt gilt nicht für Auslagerungs- oder Vertretungsverhältnisse, bei denen auf der Grundlage eines Vertrages der Auslagerungsdienstleister oder Vertreter als Teil des Verpflichteten anzusehen ist.
§ 15 FM-GwG · FM-GwG · Finanzmarkt-Geldwäschegesetz
§ 15 Auslagerungen und Vertretungsverhältnisse
…Auslagerungen und Vertretungsverhältnisse § 15. Dieser Abschnitt gilt nicht für Auslagerungs- oder Vertretungsverhältnisse, bei denen auf der Grundlage eines Vertrages der Auslagerungsdienstleister oder Vertreter als Teil des Verpflichteten anzusehen ist…
§ 34 Pflichtverletzungen
…4, § 8 Abs. 5 und § 9 Abs. 4 erlassenen Verordnungen der FMA, 3. § 13 bis § 15 (Ausführung durch Dritte), 4. § 16 bis § 17 (Meldepflichten), 5. § 19 Abs. 2 (Schutz vor Bedrohungen oder Anfeindungen im…
§ 6 Online-IDV · Online-IDV · Online-Identifikationsverordnung
§ 6 Ausführung der Online-Identifikation durch Auftragsverarbeiter
…und Sorgfalt zu verfahren und namentlich eine klare Aufteilung der Rechte und Pflichten schriftlich zu vereinbaren. (2) Auslagerungs- und Vertretungsverhältnisse im Sinne von § 15 FM-GwG dürfen weder die Qualität der internen Kontrolle noch die Möglichkeit der FMA zur Prüfung der Einhaltung aller Anforderungen an die Online-Identifikation wesentlich beeinträchtigen.…
§ 365s1 GewO 1994 · GewO 1994 · Gewerbeordnung 1994
§ 365s1
…Tochterunternehmen, wenn sich diese Zweigstellen bzw. Zweigniederlassungen und Tochterunternehmen uneingeschränkt an die gruppenweit anzuwendenden Strategien und Verfahren halten. (5) § 14 und § 15 FM-GwG gelten sinngemäß.…
§ 263 VAG 2016 · VAG 2016 · Versicherungsaufsichtsgesetz 2016
§ 263 Prüfpflichten des Abschlussprüfers
… 17, § 19 Abs. 2, § 20 bis § 24, § 29 und § 40 Abs. 1 FM-GwG eingerichteten Strategien, Verfahren und Kontrollen; 4. die Auswirkung gruppeninterner Transaktionen (§ 5 Z 25), sofern sie bedeutend sind, auf die Solvabilität; 5. die…
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