Dieser Abschnitt gilt nicht für Auslagerungs- oder Vertretungsverhältnisse, bei denen auf der Grundlage eines Vertrages der Auslagerungsdienstleister oder Vertreter als Teil des Verpflichteten anzusehen ist.
FM-GwG · Finanzmarkt-Geldwäschegesetz
§ 15 Auslagerungen und Vertretungsverhältnisse
…Auslagerungen und Vertretungsverhältnisse § 15. Dieser Abschnitt gilt nicht für Auslagerungs- oder Vertretungsverhältnisse, bei denen auf der Grundlage eines Vertrages der Auslagerungsdienstleister oder Vertreter als Teil des Verpflichteten anzusehen ist…
§ 34 Pflichtverletzungen
…4, § 8 Abs. 5 und § 9 Abs. 4 erlassenen Verordnungen der FMA, 3. § 13 bis § 15 (Ausführung durch Dritte), 4. § 16 bis § 17 (Meldepflichten), 5. § 19 Abs. 2 (Schutz vor Bedrohungen oder Anfeindungen im…
Online-IDV · Online-Identifikationsverordnung
§ 6 Ausführung der Online-Identifikation durch Auftragsverarbeiter
…und Sorgfalt zu verfahren und namentlich eine klare Aufteilung der Rechte und Pflichten schriftlich zu vereinbaren. (2) Auslagerungs- und Vertretungsverhältnisse im Sinne von § 15 FM-GwG dürfen weder die Qualität der internen Kontrolle noch die Möglichkeit der FMA zur Prüfung der Einhaltung aller Anforderungen an die Online-Identifikation wesentlich beeinträchtigen.…
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