10Os20/84—OGH Entscheidung
08. Mai 1984
…die Annahme, daß ihr Gatte (sei es in Wahrnehmung ihrer Angelegenheiten, oder sonstwie) daran vorsätzlich beteiligt (§ 11 FinStrG.) und gemäß dieser seiner Schuld (§ 12 FinStrG.) nach § 33 Abs 1 FinStrG. zu bestrafen war. Zur Bejahung der gerichtlichen Zuständigkeit fehlt es allerdings - wie bereits erwähnt - im vorliegenden Fall an ausreichenden Feststellungen im Ersturteil, weshalb dieses…