13Os178/86—OGH Entscheidung
02. April 1987
…23 Abs. 4 FinStrG die Vorhaft vom 4.November 1983, 9,20 Uhr, bis 21. August 1986, 8,15 Uhr, (vorerst) auf die Geldstrafe (§ 38 Abs. 1 FinStrG) angerechnet wird. III. Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten wird im übrigen verworfen. IV. Den beiderseitigen Berufungen wird nicht Folge gegeben. V. Gemäß § 390 a StPO…