Eine Tat ist nicht strafbar, wenn sie durch Notstand (§ 10 StGB) entschuldigt oder, obgleich sie dem Tatbild eines Finanzvergehens entspricht, vom Gesetz geboten oder erlaubt ist.
Rückverweise
Informationen zu § 10 FinStrG Verweisungen: Siehe auch § 10 StGB…
…für seine Person die Zumutbarkeit rechtgemäßen Verhaltens und damit das normative Schuldelement bestreiten will, verkennt er die Grundvoraussetzungen eines entschuldigenden Notstands (§ 10 StGB.; § 10 FinStrG.), deren Fehlen im vorliegenden Fall keiner Erörterung bedarf. Bei dem Vorbringen zum Nichtigkeitsgrund der Z. 10 des § 281 Abs. 1 StPO., mangels Feststellung eines…
…23 Abs. 4 FinStrG die Vorhaft vom 4.November 1983, 9,20 Uhr, bis 21. August 1986, 8,15 Uhr, (vorerst) auf die Geldstrafe (§ 38 Abs. 1 FinStrG) angerechnet wird. III. Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten wird im übrigen verworfen. IV. Den beiderseitigen Berufungen wird nicht Folge gegeben. V. Gemäß § 390 a StPO…
…nach dahin aufzufassen, daß die Herabsetzung aller im angefochtenen Urteil verhängten Strafen begehrt wird. Die Erledigung der Berufung hat ebensowohl vom Günstigkeitsvergleich auszugehen, der im Art. VII § 2 Abs 1 Ende FinStrGNov. ' 75. vorgeschrieben ist. Tatzeit war, wie gesagt, September 1970. Bis zum Jahr 1975 hat der Berufungswerber finanzbehördliche Bestrafungen erlitten. Das Urteil in dieser Sache ist…
…1,195.200 S). Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten Abraham B hiefür nach § 164 Abs. 3 StGB. zu achtzehn Monaten Freiheitsstrafe sowie gemäß § 38 Abs. 1 FinStrG. zu einer Geldstrafe von 1,195.200 S, für den Fall der Uneinbringlichkeit zu sechs Monaten Ersatzfreiheitsstrafe, ferner gemäß §§ 17 Abs. 2 lit. a, 19…
…wird die Beschwerde mit dem auf Darlegung eines solchen Mangels zielenden weiteren Vorbringen nicht ansatzweise gerecht. Einen Rechtsfehler infolge Verneinung von entschuldigendem Notstand (§ 10 FinStrG, § 10 Abs 1 StGB) behauptet der Angeklagte zudem in Ansehung der Schuldsprüche wegen Finanzvergehen (C/IV/1 und 2). Dabei geht er jedoch prozessordnungswidrig über die konstatierte Überzeugung…
…des Richteramtsanwärters Dr. Wolf als Schriftführer in der Strafsache gegen Bernhard G*** und Anna G*** wegen des Vergehens der Abgabenhinterziehung nach dem § 33 Abs 1 FinstrG und einer anderen strafbaren Handlung über die Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung der Anna G*** gegen das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 13…
…außer dem Ausspruch, daß die Beschwerdeführer den Schmuggel im Sinn des § 38 Abs 1 lit. a FinStrG gewerbsmäßig begangen haben, nur (§ 22 Abs 1 FinStrG) die auf dem Finanzstrafgesetz beruhenden, sie betreffenden Strafaussprüche aufzuheben (§ 289 StPO) und die Strafen für das verbleibende Finanzvergehen neu zu bemessen. IV. Bei dieser nach § 38 Abs…
…der Beschwerdeführer - der dies im Rechtsmittel gar nicht behauptet - jene späteren Delikte etwa (sogar im Grundtatbestand) unter dem Einfluß eines entschuldigenden Notstands (§ 10 Abs. 1 und 2 StGB, § 10 FinStrG) begangen haben könnte. Der Angeklagte D rügt die Begründung zur Konstatierung, daß er die von ihm angekauften 40 g Heroin nicht für seinen Eigenbedarf, sondern…
Der Begriff des Notstandes ist mangels einer Begriffsbestimmung im § 10 FinStrG dem § 2 lit g StG zu entnehmen. Notstand kann bei einem Dienstnehmer nicht durch einen Befehl des Dienstgebers herbeigeführt werden. VwGH vom 29.09.1967, Z…
…vom 17. Februar 2016, AZ 8 Bs 36/16d (ON 36), das Gesetz. Nach § 3 Abs 1 FinStrG sind die Bestimmungen des I. Hauptstücks des Finanzstrafgesetzes, also der Allgemeine Teil, auch in gerichtlichen Finanzstrafverfahren anzuwenden. I n Bezug auf diese ist die genannte Bestimmung dahin zu verstehen, dass der Allgemeine Teil…
…Strafsache gegen Maria Gertraud F***** wegen des Finanzvergehens der teilweise versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1 und 2 lit a und 13 Abs 1 FinStrG über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung der Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Schöffengericht vom 18.August 1995, GZ 5 Vr…
…Verdauung bestimmte Sachen sind. Gerade letzteres wurde durch die (lebensrettende) Verpackung des Heroins verhindert. Der Beschwerdeführer kann sich aber auch nicht auf entschuldigenden Notstand (§ 10 FinStrG.) berufen, nur weil er zur Abwehr der wegen des Suchtgiftverbrechens drohenden strafgerichtlichen Verfolgung erneut einen Schmuggel begangen hat (LSK. 1977/53). Zutreffend weist im übrigen…