Bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit sind ferner einzutragen:
1. die Höhe des Gründungsfonds und der Tag, an dem der Geschäftsbetrieb erlaubt worden ist;
2.die Verschmelzung nach § 60 des Versicherungsaufsichtsgesetzes 2016 (VAG 2016), BGBl. I Nr. 34/2015, und die Umwandlung nach § 61 VAG 2016;
3. Urteile, durch die ein in das Firmenbuch eingetragener Beschluß des obersten Organs eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit rechtskräftig für nichtig erklärt wird.
§ 7 FBG · FBG · Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz
§ 7 Zulassungsverfahren
…Die Bewilligung kann im Interesse einer geordneten und sicheren Abwicklung des Flughafenbetriebes und im Interesse der Sicherheit der Luftfahrt bedingt oder mit Auflagen erteilt werden. (7) Stellt ein Dienstleister seine Tätigkeit vor Ablauf des erteilten Bewilligungszeitraumes ein, so ist er nach dem gleichen Verfahren (§§ 6 und 7) durch…
§ 15 Inkrafttreten
…in Kraft. § 3 Abs. 1 Z 2 tritt für diese Flughäfen mit 1. Jänner 1999 in Kraft. (2) § 7 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 32/2002 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft. (3) §…
§ 1 Begriffsbestimmungen
…anderen eine Mehrheitsbeteiligung hält, b) bei denen ein und dieselbe Person an jedem von ihnen eine Mehrheitsbeteiligung hält; 6. Dienstleister ist jeder gemäß § 7 zugelassene Unternehmer (§ 1 Abs. 1 und 2 des Unternehmensgesetzbuches, BGBl. I Nr. 120/2005), der einen oder mehrere Bodenabfertigungsdienste für…
§ 3 Bodenabfertigungsdienste
…entweder selbst durchführen oder 2. von einem Dienstleister ihrer Wahl durchführen lassen. (2) Als Dienstleister dürfen von der Genehmigungsbehörde nur jene Unternehmer gemäß § 7 zugelassen werden, die 1. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines durch zwischenstaatliche Vereinbarung gleichgestellten Staates besitzen und, falls ihr Wohnsitz nicht im…
Art. 10 § 7 FBG · FBG · Firmenbuchgesetz
Art. 10 § 7 Artikel X
…Vollziehung Gerichtsgebührenbefreiung , Eintragung der Anpassung (Anm.: aus BGBl. I Nr. 125/1998, zu § 5 , BGBl. Nr. 10/1991) § 7. (1) Anmeldungen zur Eintragung in das Firmenbuch, die die Anpassung der Satzungen oder der Gesellschaftsverträge an die mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes geltenden Bestimmungen zum Gegenstand…
Art. 1 Artikel 1
…Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union (Anm.: aus BGBl. I Nr. 34/2015, zu § 7 , BGBl. Nr. 10/1991) Dieses Bundesgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2009/138/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der…
§ 43 In-Kraft-Treten
…1. August 2010 in Kraft. § 3 Abs. 1 Z 14a tritt mit Ablauf des 31. Juli 2010 außer Kraft. (7) Die §§ 22 Abs. 1 und 24 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, treten…
Rückverweise