FBG
Gliederung
3. ABSCHNITT Bestimmungen für das ADV-Firmenbuch
§ 29 Datenbank des Firmenbuchs
Das Hauptbuch und die Urkundensammlung sind durch Speicherung in einer Datenbank zu führen (Datenbank des Firmenbuchs).
§ 29 FBG · FBG · Firmenbuchgesetz
§ 29 Datenbank des Firmenbuchs
…§ 29. Das Hauptbuch und die Urkundensammlung sind durch Speicherung in einer Datenbank zu führen (Datenbank des Firmenbuchs).…
Art. 23 Artikel XXIII
…Umstellung mit Edikt kundzumachen. (2) Ab diesem Zeitpunkt werden Neueintragungen nach §§ 3 ff. FBG ausschließlich in der Datenbank des Firmenbuchs ( § 29 FBG ) vorgenommen, Folgeeintragungen nur dann, wenn der Rechtsträger nach § 2 FBG bereits zur Gänze in der Datenbank des Firmenbuchs eingetragen ist. (3) Das Edikt…
§ 43 In-Kraft-Treten
…Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 103/2006 treten am 18. August 2006 in Kraft.“ (2) §§ 4, 12, 29, 33, 34, 35b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I. Nr. 103/2006 treten am 1. Jänner 2007, § 24 in…
§ 37 Europäisches System der Registervernetzung
…des Abs. 4 erster Satz auch über das Europäische Justizportal zugänglich gemacht. Zu diesem Zweck wird der Inhalt der Datenbank des Firmenbuchs ( § 29 ) insoweit an die zentrale Europäische Plattform nach Art. 22 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2017/1132 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts, ABl…
Art. 23 GenG · GenG · Genossenschaftsgesetz
Art. 23 (Anm.: aus BGBl. Nr. 10/1991, zu den §§ 5b, 6 und 24b, RGBl. Nr. 70/1873)
…Umstellung mit Edikt kundzumachen. (2) Ab diesem Zeitpunkt werden Neueintragungen nach §§ 3 ff. FBG ausschließlich in der Datenbank des Firmenbuchs (§ 29 FBG) vorgenommen, Folgeeintragungen nur dann, wenn der Rechtsträger nach § 2 FBG bereits zur Gänze in der Datenbank des Firmenbuchs eingetragen ist. (3) Das Edikt…
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