Spruch I. Dem Revisionsrekurs des Dr. N* wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden ersatzlos behoben. Die Erlegerin ist schuldig, Dr. N* die mit 99,01 EUR (darin 16,50 EUR USt) bestimmten Kosten seines Revisionsrekurses binnen 14 Tagen zu ersetzen. II. Der außerordentliche Revisionsrekurs …
Text Begründung: [1] Die Antragstellerin (Erlegerin) beantragte die gerichtliche Hinterlegung einer bestimmten Geldsumme bei Gericht zugunsten zweier von ihr bezeichneter Antragsgegner (Erlagsgegner). Der Ersterlagsgegnerin stehe ein Realisat aus zwei – bei der Erlegerin abgeschlossenen – Lebensversich…
Rechtliche Beurteilung I. Zum Rechtsmittel des Kurators: 1. Grundsätzliches zur Zulässigkeit: [12] Der gemäß § 5 bestellte (Verfahrens )Kurator kann gegen seine Bestellung auch im eigenen Namen ein Rechtsmittel ergreifen (RS0049230 [insb T3 = 1 Ob 109/17m]). 2. Standpunkt des Kurators: [13] Der Kurator steht auch in…