Jede Inhaberin oder jeder Inhaber einer Anlage, in die in Anhang 3 oder in einer Verordnung gemäß § 2 Abs. 2 genannte Tätigkeiten durchgeführt werden, hat die Emissionen von Treibhausgasen gemäß den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes, insbesondere des Anhangs 4 , den dazu ergangenen Verordnungen gemäß § 9 Abs. 3, der Verordnung (EU) Nr. 2018/2066 oder einer Änderung dieser Verordnung im Einklang mit Art. 14 der Richtlinie 2003/87/EG, einem delegierten Rechtsakt gemäß Art. 12 Abs. 3b der Richtlinie 2003/87/EG sowie dem jeweiligen Genehmigungsbescheid zu überwachen.“
Rückverweise
EZG 2011 · Emissionszertifikategesetz 2011
§ 52 Strafbestimmungen
…oder einer Verordnung gemäß § 2 Abs. 2 ohne Genehmigung gemäß den §§ 4 oder 6 ausübt; 2. mit Geldstrafe bis 7 000 Euro, wer in einer gemäß § 4 genehmigten Anlage die Emissionen nicht gemäß § 7 oder die Aktivitätsrate nicht gemäß…
§ 5 Genehmigungsverfahren
…2 Abs. 2 aufgeführten Treibhausgasen aus der Anlage sowie 4. geplante Maßnahmen zur Überwachung und Berichterstattung betreffend Emissionen im Einklang mit §§ 7 und 9 sowie eine Begründung für diese Maßnahmen. (2) Bedient sich die Inhaberin oder der Inhaber der Anlage für die technisch-operativen Angelegenheiten im Zusammenhang…
§ 6 Änderungen des Genehmigungsbescheids
…Energie, Mobilität, Innovation und Technologie binnen vier Wochen anzuzeigen. (2) Bei einer Änderung der Vorschriften für die Überwachung und Berichterstattung gemäß den §§ 7 und 9 hat die Anlageninhaberin oder der Anlageninhaber jedenfalls die Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Z 4 an die neuen…
§ 4 Genehmigungen zur Emission von Treibhausgasen
…oder der Inhaber der Anlage nachweist, dass sie oder er in der Lage ist, die Emissionen von Treibhausgasen aus der betreffenden Anlage gemäß § 7 zu überwachen und darüber gemäß § 9 eine Emissionsmeldung zu erstatten. Eine Genehmigung kann sich auf eine oder mehrere von derselben Inhaberin oder demselben…