EU-JZG
Gliederung
Vierter Abschnitt Vollstreckung von Geldsanktionen
Siebenter Unterabschnitt Verdeckte Ermittlungen
§ 77 Dritter Unterabschnitt
Wird in einem inländischen Strafverfahren eine Strafregisterauskunft über einen Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats benötigt, so ist die Zentralbehörde dieses Mitgliedstaats nach den Bestimmungen dieses Unterabschnitts um die Übermittlung einer Strafregisterauskunft zu ersuchen.
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