Behörde im Sinne dieses Bundesgesetzes und der auf seiner Grundlage erlassenen Verordnungen ist, sofern dieses Bundesgesetz nichts anderes bestimmt,
1. hinsichtlich elektrischer Anlagen oder elektrischer Betriebsmittel jener Landeshauptmann, in dessen Bundesland sie sich befinden,
2. hinsichtlich elektrischer Anlagen, die sich auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken, die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft und
3. hinsichtlich des Inverkehrbringens und der Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel auf dem Markt das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen als Marktüberwachungsbehörde.
Rückverweise
ETG 1992 · Elektrotechnikgesetz 1992
§ 19 Inkrafttreten und Aufhebung bestehender Rechtsvorschriften, Übergangsbestimmungen
…und 16k treten mit 1. Jänner 2019 in Kraft. (12) Die dem Österreichischen Verband für Elektrotechnik (OVE) gemäß § 3 Abs. 5 ETG 1992, BGBl. Nr. 106/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 129/2015, eingeräumte Befugnis gilt als Befugnis gemäß § …
§ 3 Sicherheitsmaßnahmen auf dem Gebiete der Elektrotechnik
…Pflichten der Wirtschaftsakteure gemäß § 9a ff kann die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft durch Verordnung oder die Behörde (§ 13) durch Bescheid auch dem Eigentümer der elektrischen Anlage oder des elektrischen Betriebsmittels die Erfüllung dieser Verpflichtungen auferlegen. Maßnahmen nach Abs. 2 können auch denjenigen…
§ 4
…verbindlichen elektrotechnischen Referenzdokumente weiter anzuwenden. (2) Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft kann jedoch generell durch Verordnung oder die Behörde (§ 13) individuell durch Bescheid bestehende elektrische Anlagen oder elektrische Betriebsmittel in den Geltungsbereich neuer verbindlich erklärter rein österreichischer elektrotechnischer Normen und verbindlich erklärter elektrotechnischer Referenzdokumente einbeziehen…
§ 9 Die Überwachung elektrischer Anlagen
…Einhaltung der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes und der auf seiner Grundlage erlassenen Verordnungen nach Maßgabe der folgenden Absätze der Überwachung durch die zuständige Behörde (§ 13). In anderen Rechtsvorschriften enthaltene Bestimmungen über die Überwachung von Betriebseinrichtungen und Betriebsmitteln werden hiedurch nicht berührt. (2) Wer eine elektrische Anlage betreibt, hat den mit…
Vorschaltgeräte-Energieeffizienzverordnung
§ 6 Verpflichtung zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes, Untersagung
…1) Stellt die Behörde nach § 13 ETG 1992 im Zuge der gesetzlichen Überwachung (§ 8 Abs. 5 ETG 1992) fest, dass die CE-Kennzeichnung unberechtigterweise angebracht wurde, so ist, 1…
EMVV 2015 · Elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung 2015
§ 6 Sondermaßnahmen
…1) Ungeachtet der Vorschriften dieser Verordnung kann die gemäß § 13 und § 14 Abs. 2 ETG 1992 zuständige Behörde folgende Sondermaßnahmen für die Inbetriebnahme oder Verwendung von Betriebsmitteln treffen: 1. Maßnahmen, um ein bestehendes oder vorhersehbares Problem im Zusammenhang mit der elektromagnetischen…
§ 15 Ortsfeste Anlagen
…nach Anhang I anzuordnen. (6) Die Zuständigkeit für die Feststellung der Konformität einer ortsfesten Anlage mit den einschlägigen wesentlichen Anforderungen ergibt sich aus § 13 ETG 1992, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 129/2015.…
Kühlgeräte-Energieeffizienzverordnung
§ 6 Verpflichtung zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes, Untersagung
…1) Stellt die Behörde (§ 13 ETG 1992) im Zuge der gesetzlichen Überwachung (§ 8 Abs. 5 ETG 1992) fest, daß die CE-Kennzeichnung unberechtigterweise angebracht wurde, so ist, 1…
ExSV 2015 · Explosionsschutzverordnung 2015
§ 3 Begriffsbestimmungen
…den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europäischen Union über ihre Anbringung festgelegt sind; 25. „Marktüberwachungsbehörde“: eine gemäß § 6 Abs. 1 MING, § 13 ETG 1992 oder gemäß den §§ 170, 171 MinroG zur Durchführung der Marktüberwachung zuständige Behörde;…