§ 61 Sicherung der Durchführung der §§ 49 bis 60
In Kraft seit 30. Juli 1988
Up-to-date
Die Gemeinden sind verpflichtet, den Anweisungen des Finanzamtes zur Durchführung der §§ 49 bis 60 nachzukommen. Das Finanzamt kann erforderlichenfalls Handlungen im Sinne dieser Anweisungen selbst vornehmen.
EStG 1988 · Einkommensteuergesetz 1988
§ 61 Sicherung der Durchführung der §§ 49 bis 60
…Sicherung der Durchführung der §§ 49 bis 60 § 61. Die Gemeinden sind verpflichtet, den Anweisungen des Finanzamtes zur Durchführung der §§ 49 bis 60 nachzukommen. Das Finanzamt kann erforderlichenfalls Handlungen im Sinne…
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