EStG 1988
Gliederung
4. TEIL VERANLAGUNG
§ 40 Erstattung von Absetzbeträgen in der Veranlagung
Eine Veranlagung nach § 39 erfolgt auch bei Steuerpflichtigen, die kein Einkommen, aber Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag oder auf den Alleinerzieherabsetzbetrag haben und die Erstattung dieses Absetzbetrages beantragen. Der Antrag kann innerhalb von fünf Jahren ab dem Ende des jeweiligen Veranlagungszeitraums gestellt werden.
§ 40 EStG 1988 · EStG 1988 · Einkommensteuergesetz 1988
§ 40 Erstattung von Absetzbeträgen in der Veranlagung
…§ 40. Eine Veranlagung nach § 39 erfolgt auch bei Steuerpflichtigen, die kein Einkommen, aber Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag oder auf den Alleinerzieherabsetzbetrag haben und die…
Art. 1 Einkommensteuergesetz 1988
…33, 34, 35, 40, 49, 50, 53, 57, 58, 59, 66, 67, 70, 72, 73, 76, 106, 108, 109 und 122, BGBl. Nr. 400/1988) Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400, zuletzt geändert mit BGBl. Nr. 699/1991, wird wie folgt geändert: (Anm.: Z 1 bis 26 betreffen…
§ 27a Besonderer Steuersatz und Bemessungsgrundlage für Einkünfte aus Kapitalvermögen
…aus Einkünften im Sinne des § 27 aus einem § 186 oder § 188 des Investmentfondsgesetzes 2011 oder einem § 40 oder § 42 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes unterliegenden Gebilde ist Z 2 anzuwenden. (2) Abs. 1 gilt nicht für 1. Einkünfte aus Darlehen…
§ 95 Schuldner und Abzugsverpflichteter
…Kapitalertragsteuer. Wird Kapitalertragsteuer auf Grundlage von Meldungen gemäß § 186 Abs. 2 Z 2 des Investmentfondsgesetzes 2011 und gemäß § 40 Abs. 2 Z 1 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes einbehalten, haften für die Richtigkeit der gemeldeten Beträge der Rechtsträger des Investmentfonds und der steuerliche Vertreter…
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