(1) Einlagen sind erstattungsfähig, mit folgenden Ausnahmen:
1. Einlagen, die andere CRR-Kreditinstitute im eigenen Namen und auf eigene Rechnung innehaben;
2. Eigenmittel gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 118 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013;
3. Einlagen, die im Zusammenhang mit Transaktionen entstanden sind, aufgrund deren Personen in einem in Österreich geführten Strafverfahren wegen Geldwäscherei (§ 165 des Strafgesetzbuches – StGB, BGBl. Nr. 60/1974) oder in sonstigen Strafverfahren wegen Geldwäsche gemäß Art. 1 Abs. 3 der Richtlinie (EU) 2015/849 rechtskräftig verurteilt worden sind;
4. Einlagen von Finanzinstituten gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013;
5. Einlagen von Wertpapierfirmen gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2004/39/EG;
6. Einlagen, bei denen bis zum Eintritt eines Sicherungsfalls die Identität ihres Inhabers niemals gemäß den Bestimmungen des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes – FM-GwG, BGBl. I Nr. 118/2016 festgestellt wurde, es sei denn, die Identifizierung gemäß den Bestimmungen des FM-GwG wird innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt des Sicherungsfalls nachgeholt;
7. Einlagen von Versicherungsunternehmen und von Rückversicherungsunternehmen gemäß Art. 13 Nr. 1 bis 6 der Richtlinie 2009/138/EG;
8. Einlagen von Organismen für gemeinsame Anlagen;
9. Einlagen von Pensions- und Rentenfonds;
11. Schuldverschreibungen eines Kreditinstituts und Verbindlichkeiten aus eigenen Akzepten und Solawechseln.
(2) Mitgliedsinstitute haben erstattungsfähige Einlagen so zu kennzeichnen, dass sie jederzeit deren Höhe ermitteln können.
ESAEG · Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz
§ 7 Begriffsbestimmungen
…und FBSchVG, RGBl. Nr. 213/1905 idF BGBl. I Nr. 29/2010 begeben wurden; 4. erstattungsfähige Einlagen: Einlagen, die gemäß § 10 Abs. 1 erstattungsfähig sind; 5. gedeckte Einlagen: erstattungsfähige Einlagen bis zu einer Höhe von 100 000 Euro oder Gegenwert in fremder Währung…
§ 14 Ausschluss, Aufschub und Aussetzung der Erstattung
…wenn gegen den Einleger oder eine andere Person, die Anspruch auf die Einlage hat oder daran beteiligt ist, ein Strafverfahren im Sinne des § 10 Abs. 1 Z 3 anhängig ist oder die Geldwäschemeldestelle (§ 4 Abs. 2 des Bundeskriminalamt-Gesetzes – BKA-G, BGBl. …
§ 46 Entschädigungsfall
…Wertpapierdienstleistungen auf legitimierten Gemeinschaftskonten bestehen oder wenn die aus einem legitimierten Konto berechtigten Anleger ihren Anspruch nachweisen. Ist ein Strafverfahren im Sinne des § 10 Abs. 1 Z 3 anhängig oder wurde die Geldwäschemeldestelle (§ 4 Abs. 2 BKA-G) gemäß § 16 Abs. …
WAG 2018 · Wertpapieraufsichtsgesetz 2018
§ 73 Anlegerentschädigung
…1) Wertpapierfirmen, die eine oder mehrere der in § 3 Abs. 2 Z 2 bis 10 genannten Dienstleistungen betreiben, haben einer Entschädigungseinrichtung anzugehören. Gehört eine solche Wertpapierfirma der Entschädigungseinrichtung nicht an, so erlischt die Berechtigung (Konzession) zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen gemäß…
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