EO
Gliederung
Siebenter Titel Verwertung, Versteigerung und Verteilung
§ 96 Liegenschaftsanteile und Baurechte
Soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, sind die Bestimmungen über die zwangsweise Pfandrechtsbegründung von Liegenschaften auch auf einzelne Liegenschaftsanteile und Baurechte anzuwenden.
§ 96 EO · EO · Exekutionsordnung
§ 96 Liegenschaftsanteile und Baurechte
…§ 96. Soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, sind die Bestimmungen über die zwangsweise Pfandrechtsbegründung von Liegenschaften auch auf einzelne Liegenschaftsanteile und Baurechte anzuwenden.…
§ 6c GUG · GUG · Grundbuchsumstellungsgesetz
§ 6c Beschränkung der Aufnahme in die Urkundensammlung
…Abs. 4 AußStrG sind ausschließlich die gesonderten Ausfertigungen zur Urkundensammlung zu nehmen. Im Fall der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung nach den §§ 88 bis 96 EO ist die Exekutionsbewilligung und nicht der der Exekution zu Grunde liegende Titel zur Urkundensammlung zu nehmen.…
§ 17 RpflG · RpflG · Rechtspflegergesetz
§ 17 Wirkungskreis in Zivilprozeß- und Exekutionssachen
…1 . (2) Der Wirkungskreis in Exekutionssachen umfaßt: 1. die Exekution zur Hereinbringung von Geldforderungen a) durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung nach den §§ 88 bis 96 EO , b) auf das bewegliche Vermögen nach den §§ 249 bis 345 EO ; 2. die Exekution zur Sicherstellung nach den §§ 371…
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