Die Exekution ist bezüglich der Zinsen auch dann zu bewilligen, wenn der Zinssatz in einer bestimmten Zahl von Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ausgedrückt wird. Eines Nachweises des Basiszinssatzes bedarf es nicht.
Rückverweise
EO · Exekutionsordnung
§ 486 In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen zur EO-Novelle 2003
…anzuwenden, in denen der Exekutionsantrag oder der Antrag auf neuerlichen Vollzug nach dem 31. Dezember 2003 bei Gericht eingebracht wird. (2) §§ 8a, 54 und 63 EO in der Fassung der EO-Novelle 2003 ist auf Exekutionsanträge, die nach dem auf die Bekanntmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag bei Gericht eingebracht werden, anzuwenden…