JudikaturOGH

RS0130051 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Februar 2015

Ein Titel über Kapital samt Zinsen iHv 8 % "über dem jeweiligen Basiszinssatz" bezieht sich darauf, dass Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz geschuldet werden und nicht Zinsen in Höhe des um 8 % erhöhten Basiszinssatzes. Ist der Exekutionstitel so auszulegen, dass damit ein Zinssatz von bestimmten Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zugesprochen wurde, ergibt sich auch die Anwendbarkeit des § 8a EO, wonach die Exekution bezüglich der Zinsen auch dann zu bewilligen ist, wenn der Zinssatz in einer bestimmten Zahl von Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ausgedrückt wird.

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