EO
Gliederung
Siebenter Titel Verwertung, Versteigerung und Verteilung
§ 86 Unzulässige Bieterabsprachen
(1) Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder andere Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
(2) Das Gericht kann über eine Person, die während des Versteigerungsverfahrens Vereinbarungen im Sinn des Abs. 1 schließt oder zu schließen versucht, eine Ordnungsstrafe bis zu 10 000 Euro verhängen.
(3) Eine Person, die vor oder während des Versteigerungstermins Vereinbarungen im Sinn des Abs. 1 schließt oder zu schließen versucht, kann vom Bieten ausgeschlossen werden.
§ 86 EO · EO · Exekutionsordnung
§ 86 Unzulässige Bieterabsprachen
…§ 86. (1) Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem…
Art. 3 Artikel III
…Verordnung (EG) des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen. (10) §§ 84 und 86 EO in der Fassung dieses Bundesgesetzes sind anzuwenden, wenn der Antrag auf Vollstreckbarerklärung nach dem 30. September 2000 bei Gericht eingelangt ist. (11) Auf die…
§ 486 In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen zur EO-Novelle 2003
…nach dem 31. Dezember 2003 erteilt wird. (6) § 42 Abs. 1 Z 9, §§ 45a, 46, 48, 58, 86, 140, 200a, 200b, 271a, 282a und 311a EO in der Fassung der EO -Novelle 2003 sind auch auf Verfahren anzuwenden, die am 1. Jänner 2004 anhängig sind. (7) § 259 EO…
§ 178 Verfahrensablauf
…auf die Übernahme der Schuld durch den Ersteher abgegebenen Erklärungen; 3. inwieweit von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen abgewichen wird; 4. die Bestimmungen der §§ 86 und 180 . (2) Hierauf hat der Richter auf Befragen über die Versteigerungsbedingungen, über die Beträge der auf der Liegenschaft sichergestellten Forderungen, über die vom Ersteher…
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