BundesrechtBundesgesetzeExekutionsordnung§ 492

§ 492Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen zur ZVN 2009

(1) § 65 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 30/2009 tritt mit 1. April 2009 in Kraft. Die Bestimmung ist in dieser Fassung anzuwenden, wenn das Datum der Entscheidung erster Instanz nach dem 31. März 2009 liegt.

(2) Die Aufhebung des § 73a tritt mit 1. April 2009 in Kraft.

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