Für die Zustellung von Schriftstücken und deren Anschlag im Haus beträgt die Vergütung 2 Euro, für jeden Anschlag an einem weiteren Anbringungsort 1 Euro.
§ 473 EO · EO · Exekutionsordnung
§ 473 Zustellung
…§ 473. Für die Zustellung von Schriftstücken und deren Anschlag im Haus beträgt die Vergütung 2 Euro, für jeden Anschlag an einem weiteren Anbringungsort 1 Euro.…
§ 505 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen zur Gerichtsvollzieher-Vergütungs-Novelle 2023
…468, § 469 samt Überschrift, § 470 Z 1 und 2, § 471, § 472 samt Überschrift und § 473 in der Fassung der Gerichtsvollzieher-Vergütungs-Novelle 2023, BGBl. I Nr. 136/2023, treten mit 1. Jänner 2024 in Kraft…
§ 457 Zweiter Abschnitt
…Vergütung § 457. (1) Der Gerichtsvollzieher hat für die gesetz- und auftragsgemäß durchgeführten Handlungen einen Anspruch auf Vergütung nach §§ 461 bis 473 sowie Ersatz seiner Fahrtkosten. (2) Der Gerichtsvollzieher erhält 1. die Vergütung für den an ihn gezahlten oder von ihm weggenommenen Betrag aus diesem, 2. die…
Rückverweise