§ 473 Zustellung
In Kraft seit 01. Januar 2024
Up-to-date
Für die Zustellung von Schriftstücken und deren Anschlag im Haus beträgt die Vergütung 2 Euro, für jeden Anschlag an einem weiteren Anbringungsort 1 Euro.
Rückverweise
EO · Exekutionsordnung
§ 505 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen zur Gerichtsvollzieher-Vergütungs-Novelle 2023
…468, § 469 samt Überschrift, § 470 Z 1 und 2, § 471, § 472 samt Überschrift und § 473 in der Fassung der Gerichtsvollzieher-Vergütungs-Novelle 2023, BGBl. I Nr. 136/2023, treten mit 1. Jänner 2024 in Kraft…