EO
Gliederung
Siebenter Titel Verwertung, Versteigerung und Verteilung
Allgemeiner Schutz vor Gewalt
§ 468 Exekution zur Herausgabe beweglicher Sachen
Bei der Exekution zur Herausgabe oder Leistung beweglicher Sachen beträgt die Vergütung für die Abnahme der Sachen 7,50 Euro.
§ 468 EO · EO · Exekutionsordnung
§ 468 Exekution zur Herausgabe beweglicher Sachen
…§ 468. Bei der Exekution zur Herausgabe oder Leistung beweglicher Sachen beträgt die Vergütung für die Abnahme der Sachen 7,50 Euro.…
§ 505 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen zur Gerichtsvollzieher-Vergütungs-Novelle 2023
… 464, § 465 Z 1 bis 3, § 466 samt Überschrift, § 467 Z 1 und 2, § 468, § 469 samt Überschrift, § 470 Z 1 und 2, § 471, § 472 samt Überschrift und § 473…
§ 457 Zweiter Abschnitt
Vergütung des Gerichtsvollziehers Entstehen der Vergütung § 457. (1) Der Gerichtsvollzieher hat für die gesetz- und auftragsgemäß durchgeführten Handlungen einen Anspruch auf Vergütung nach §§ 461 bis 473 sowie Ersatz seiner Fahrtkosten. (2) Der Gerichtsvollzieher erhält 1. die Vergütung für d…
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