EO
Gliederung
Siebenter Titel Verwertung, Versteigerung und Verteilung
Allgemeiner Schutz vor Gewalt
§ 465 Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Bei der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft, eines Superädifikats oder eines Baurechts beträgt die Vergütung für
1. die Einführung eines einstweiligen Verwalters 25 Euro,
2. die Übergabe der Liegenschaft an den Ersteher 25 Euro und
3. die Schätzung oder Besichtigung einer Liegenschaft 25 Euro.
§ 465 EO · EO · Exekutionsordnung
§ 465 Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
…§ 465. Bei der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft, eines Superädifikats oder eines Baurechts beträgt die Vergütung für 1. die Einführung eines einstweiligen Verwalters 25 Euro, 2. die…
§ 457 Zweiter Abschnitt
Vergütung des Gerichtsvollziehers Entstehen der Vergütung § 457. (1) Der Gerichtsvollzieher hat für die gesetz- und auftragsgemäß durchgeführten Handlungen einen Anspruch auf Vergütung nach §§ 461 bis 473 sowie Ersatz seiner Fahrtkosten. (2) Der Gerichtsvollzieher erhält 1. die Vergütung für d…
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