§ 465 Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
In Kraft seit 01. Januar 2024
Up-to-date
Bei der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft, eines Superädifikats oder eines Baurechts beträgt die Vergütung für
1. die Einführung eines einstweiligen Verwalters 25 Euro,
2. die Übergabe der Liegenschaft an den Ersteher 25 Euro und
3. die Schätzung oder Besichtigung einer Liegenschaft 25 Euro.
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