§ 464 Zwangsverwaltung einer Liegenschaft
In Kraft seit 01. Januar 2024
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Gliederung
Siebenter Titel Verwertung, Versteigerung und Verteilung
Allgemeiner Schutz vor Gewalt
§ 464 Zwangsverwaltung einer Liegenschaft
Bei der Zwangsverwaltung einer Liegenschaft beträgt die Vergütung für die Einführung eines Verwalters 25 Euro.
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