§ 450 Befreiung des Anfechtungsgegners
In Kraft seit 01. Juli 2021
Up-to-date
Der Anfechtungsgegner kann sich von dem Anfechtungsanspruch dadurch befreien, dass er die dem anfechtenden Gläubiger gegen den Schuldner zustehende Forderung befriedigt.
Rückverweise