EO
Gliederung
Siebenter Titel Verwertung, Versteigerung und Verteilung
Allgemeiner Schutz vor Gewalt
§ 437 Überweisung bei Neuerrichtung eines Bezirksgerichts
Wenn ein neues Bezirksgericht errichtet wird, sind die im Zeitpunkt der Errichtung dieses Bezirksgerichts bei dem Bezirksgericht, dessen Sprengelgrenzen geändert wurden, anhängigen Exekutionsverfahren von Amts wegen an das neue Bezirksgericht zu überweisen, wenn dieses nach §§ 4 ff zuständig ist.
§ 437 EO · EO · Exekutionsordnung
§ 437 Überweisung bei Neuerrichtung eines Bezirksgerichts
…§ 437. Wenn ein neues Bezirksgericht errichtet wird, sind die im Zeitpunkt der Errichtung dieses Bezirksgerichts bei dem Bezirksgericht, dessen Sprengelgrenzen geändert wurden, anhängigen Exekutionsverfahren von Amts…
§ 502 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen zur GREx
…anzuwenden, wenn der Exekutionsantrag des führenden betreibenden Gläubigers nach dem 30. Juni 2021 bei Gericht eingelangt ist. (6) §§ 435 bis 437 treten mit 1. Juli 2021 in Kraft. Eintragungen in die Zwangsverwalterliste sind in die Verwalterliste in Exekutionssachen zu übernehmen. (7) Die Bestimmungen des…
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