§ 417
In Kraft seit 01. Juli 2021
Up-to-date
Akte und Urkunden supranationaler Organisationen, denen Österreich angehört, sind, unabhängig davon, ob sie im Inland oder im Ausland errichtet worden sind, ausländischen Akten und Urkunden gleichgestellt.
EO · Exekutionsordnung
§ 417
…Dritter Abschnitt Exekution auf Grund von Akten und Urkunden supranationaler Organisationen § 417. Akte und Urkunden supranationaler Organisationen, denen Österreich angehört, sind, unabhängig davon, ob sie im Inland oder im Ausland errichtet worden sind, ausländischen Akten und Urkunden…