§ 380 Der Exekution entzogene Vermögenswerte
In Kraft seit 01. Juli 2021
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Soweit Ansprüche und Rechte der Exekution entzogen sind, können sie durch ein gerichtliches Verbot oder durch eine andere einstweilige, zur Sicherung einer Geldforderung angeordnete Verfügung nicht getroffen werden.
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