Bei Aufschiebung einer Exekution zur Hereinbringung einer Forderung auf wiederkehrende Leistungen wegen einer Zahlungsvereinbarung nach § 45a werden bereits vollzogene Exekutionsakte aufgehoben; der Pfandrang bleibt erhalten.
EO · Exekutionsordnung
§ 311a Zahlungsvereinbarung
…Zahlungsvereinbarung § 311a. Bei Aufschiebung einer Exekution zur Hereinbringung einer Forderung auf wiederkehrende Leistungen wegen einer Zahlungsvereinbarung nach § 45a werden bereits vollzogene Exekutionsakte aufgehoben; der Pfandrang…
…Verpflichteten Ratenzahlung unter Aufrechterhaltung bereits vom betreibenden Gläubiger erworbener Sicherheiten (Pfandrechte) zu ermöglichen. Bei der Forderungsexekution besteht zur Erreichung dieses Zweckes die Sonderregelung des § 311a EO, wonach bei Aufschiebung einer Exekution zur Hereinbringung einer Forderung auf wiederkehrende Leistungen wegen einer Zahlungsvereinbarung nach § 45a bereits vollzogene Exekutionsakte aufgehoben werden, der Pfandrang…