EO
Gliederung
Zweiter Titel Durchführung der Exekution
§ 23a Verbindung von Exekutionsverfahren auf unbewegliche Sachen gegen mehrere Verpflichtete
Auf Antrag oder von Amts wegen können Exekutionsverfahren, in denen mehreren Verpflichteten Anteile einer Liegenschaft, eines Superädifikats oder eines Baurechts zustehen, verbunden werden.
§ 23a EO · EO · Exekutionsordnung
§ 23a Verbindung von Exekutionsverfahren auf unbewegliche Sachen gegen mehrere Verpflichtete
…§ 23a. Auf Antrag oder von Amts wegen können Exekutionsverfahren, in denen mehreren Verpflichteten Anteile einer Liegenschaft, eines Superädifikats oder eines Baurechts zustehen, verbunden werden.…
§ 486 In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen zur EO-Novelle 2003
…2003 ist auf Exekutionsanträge, die nach dem auf die Bekanntmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag bei Gericht eingebracht werden, anzuwenden. (3) §§ 23 und 23a EO in der Fassung der EO -Novelle 2003 und die Aufhebung der §§ 292f und 292g treten mit 1. Jänner 2004 in Kraft…
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