§ 23a Verbindung von Exekutionsverfahren auf unbewegliche Sachen gegen mehrere Verpflichtete
In Kraft seit 01. Juli 2021
Up-to-date
Auf Antrag oder von Amts wegen können Exekutionsverfahren, in denen mehreren Verpflichteten Anteile einer Liegenschaft, eines Superädifikats oder eines Baurechts zustehen, verbunden werden.
EO · Exekutionsordnung
§ 23a Verbindung von Exekutionsverfahren auf unbewegliche Sachen gegen mehrere Verpflichtete
…Verbindung von Exekutionsverfahren auf unbewegliche Sachen gegen mehrere Verpflichtete § 23a. Auf Antrag oder von Amts wegen können Exekutionsverfahren, in denen mehreren Verpflichteten Anteile einer Liegenschaft, eines Superädifikats oder eines Baurechts zustehen, verbunden werden.…