Soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, sind die Bestimmungen über die Zwangsversteigerung von Liegenschaften auch auf einzelne Liegenschaftsanteile, Superädifikate und Baurechte anzuwenden.
Rückverweise
Mangels abweichender Anträge ist im Verteilungsverfahren die Vorschrift des § 222 Abs 2 EO (§ 238 EO) bei Berechnung der Zuweisungsbeträge analog anzuwenden.…
…unangefochten S 166.893,50 zugewiesen wurden, kann ihre in zweiter Instanz strittige Forderung auch mit dem Betrag des nach § 222 Abs. 4 EO iVm § 238 EO beanspruchten Ersatzanspruches S 300.000,-- nicht übersteigen. Das Rekursgericht hat daher, wenn es dem Rekurs nicht Folge gab, über einen an Geld S 300.000,-- nicht übersteigenden…
…Forderung entfallen wäre, insoweit an sie abgeführt werde, als dies zur Deckung ihres Ausfalls notwendig ist. Wurden nicht alle mithaftenden Liegenschaften oder Liegenschaftsanteile (§ 238 EO) versteigert, dann ist der Ersatzanspruch der nachstehenden Berechtigten nach § 222 Abs 4 EO zu deren Gunsten auf den nicht versteigerten, mithaftenden Liegenschaften…
…vollstreckbare Forderung der Revisionsrekurswerberin haftet zugleich auf den beiden mit Wohnungseigentum verbundenen Mindestanteilen der Verpflichteten. Bei Versteigerung mehrerer ideeller Anteile der Liegenschaft kommen iSd § 238 EO die Vorschriften über die Berichtigung von Simultanhypotheken sinngemäß zur Anwendung (Heller-Berger-Stix 1617; GlUNF 1432; SZ 15/192; EvBl 1967/310 ua). Die Pfandgläubigerin…
…es nach Abweisung des Antrages der Ersteher auf Durchführung der Räumung an der Beschwer. Der Rekurs und Revisionsrekurs der Ersteher ist nicht berechtigt. Gemäß § 238 EO sind die Bestimmungen über die Versteigerung von Liegenschaften auch auf die Versteigerung von Liegenschaftsanteilen zu beziehen, soweit das Gesetz nicht unterscheidet. Die Übergabe der Liegenschaft…
…in Abkehr von der bisherigen Rsp auch die Superädifikate gemäß § 133 Abs 1 EO der Zwangsversteigerung unterliegen, was gemäß § 238 Abs 1 EO auch für Anteile an Superädifikaten gelten muss (3 Ob 113/02t, JBl 2003, 656 = RdW 2003, 453 = ÖBA…
…daß der ordentliche Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung nicht zulässig sei. Die Bestimmungen für Simultanpfandgläubiger gemäß § 222 Abs 3 und 4 EO seien gemäß § 238 EO auch bei der Versteigerung von einzelnen Liegenschaftsanteilen sinngemäß anzuwenden. Werde kein Antrag auf unverhältnismäßige Befriedigung im Sinne des § 222 Abs 3 EO gestellt, so…
…Rechtsprechung hat das Revisionsgericht zum Bestehen und zur Geltendmachung von Ansprüchen zum Ausgleich der Interessen bei überproportionaler Befriedigung eines Simultanpfandgläubigers oder eines diesem gleichzuhaltenden (§ 238 EO) Gläubigers bei Eigentümerverschiedenheit der mehreren pfandverhafteten Sachen erwogen: Die Ausübung der dem Simultanpfandgläubiger eingeräumten Befugnis, nach seinem Gutdünken Befriedigung für seine sichergestellte Forderung aus dem…
…sei, und führte aus: Bei unverhältnismäßiger Inanspruchnahme des für einen Liegenschaftsanteil erzielten Meistbots für eine auf der gesamten Liegenschaft einverleibte Forderung (Simultanpfandrecht) sei gemäß § 238 EO die Vorschrift des § 222 EO sinngemäß anzuwenden. Entsprechend dem Grundsatz, daß durch die Zwangsversteigerung alle verbücherten Forderungen fällig werden, bestimme zwar § 222 Abs…
…68, 69, 70/80 = SZ 53/105 mwN; RIS Justiz RS0003304). Wenn mehrere unterschiedlich belastete Liegenschaftsanteile - wie hier - gemeinsam haften, gelten gemäß § 238 EO die Regeln über die Simultanhypothek (3 Ob 68, 69, 70/80 ua, zuletzt 3 Ob 309/05w, 310/05t, 311…
…Miteigentumsanteilen ein der Simultanhypothek ähnliches Rechtsverhältnis entsteht und andererseits die Anwendung der Bestimmungen des § 222 EO auf Liegenschaftsanteile nicht ausgeschlossen, sondern gerade durch § 238 EO angezeigt ist (stRspr, zuletzt 3 Ob 138/95 = ÖBA 1996, 723 = NZ 1997, 117 [Hoyer]) mwN; Heller/Berger/Stix aaO 1617 f). Mangels Beweises der…
…Ersteherin auch davon ausgehen dürfen, dass bereits eine außergerichtliche Einigung zwischen den Parteien erzielt worden sei und der Anteil des Mannes (weil gemäß § 238 EO auch die Versteigerung von Liegenschaftsanteilen möglich sei) somit frei von Forderungsrechten ersteigert werden könne. Trotz der positiven Kenntnis der Ersteherin vom Mitbesitz der Frau an…
wenn nur eine Liegenschaftshälfte versteigert wird, das Pfandrecht aber auf der gesamten Liegenschaft einverleibt ist, und deshalb wie ein Simultanpfandrecht zu behandeln ist. Gemäß § 238 EO kann nämlich der Hypothekargläubiger in sinngemäßer Anwendung der Bestimmung des § 222 Abs 3 und 4 EO einen Antrag auf volle Befriedigung aus der Liegenschaftshälfte…
…ausreichend konkretisiert war, kann demnach ebenso auf sich beruhen wie die, ob der Antrag auf unverhältnismäßige Befriedigung nach § 222 Abs 3, § 238 Abs 1 EO eine fristgerechte Anmeldung der Forderung voraussetzt. Der Revision ist nicht Folge zu geben. Die Kostenentscheidung gründet sich auf die §§ 41 und 50…
…den rekursgerichtlichen Beschluß nur im Umfang der Zulassung des Rechtsmittels bekämpft, ist zulässig und berechtigt. Die Vorschriften über die Versteigerung von Liegenschaften gelten nach § 238 EO auch bei Versteigerung von einzelnen Liegenschaftsanteilen, auf welche Exekution geführt wird. Dem betreibenden Gläubiger steht es frei, auch nur die Versteigerung eines (ganzen) Anteiles eines…
…dem Erlös der Liegenschaftshälfte der Maria R*** zu begehren (WBl.1987, 158; SpR 186 alt = GlUNF 3057; Heller-Berger-Stix 1617). Die Bestimmung des § 238 EO wird jedoch dahin verstanden, daß § 222 EO analog anzuwenden ist, wenn der Gesamtpfandgläubiger aus dem Erlös eines Liegenschaftsanteiles die Befriedigung der Forderung beansprucht (Heller…
…als eine Zuweisung des von ihm angemeldeten Betrags vor dieser erfolgen soll. b) Die Exekution auf Miteigentumsanteile an Superädifikaten ist nunmehr, wie aus § 238 Abs 1 EO abzuleiten ist, durch Zwangsversteigerung zu führen (Angst in Angst, EO, § 134 Rz 7). c) Zur Anmeldung der Forderung der Pfandgläubigerin und deren…
…ist, war sie wie ein Simultanpfandgläubiger zu behandeln (Heller-Berger-Stix 1617), der nach § 171 Abs 2 EO nicht tätig werden muß. Gemäß § 238 EO konnte der Hypothekargläubiger aber in sinngemäßer Anwendung der Bestimmung des § 222 Abs 3 und 4 EO einen Antrag auf unverhältnismäßige, nämlich volle Befriedigung aus…
…f., Heller - Trenkwalder[3], 784; SZ 15/192; EvBl. 1967/310u. a.). In einem derartigen Fall ist nach der angeführten Lehre und Judikatur zufolge § 238 EO eine Ersatzhypothek im Sinn des § 222 Abs. 4 EO auf dem anderen (nicht versteigerten) Liegenschaftsanteil einzuverleiben. Hätte somit der Beklagte, der übrigens festgestelltermaßen auf…
…nicht, wenn der betreibende Gläubiger die Zwangsverwaltung der ganzen Liegenschaft beantragt, obwohl der Verpflichtete nur Eigentümer eines Anteils ist (vgl. zur Zwangsversteigerung: Angst in Angst, EO § 238 Rz 1). Wird nun eine Zwangsverwaltung hinsichtlich der gesamten Liegenschaft bewilligt, obwohl sie nur hinsichtlich eines Anteils zu bewilligen gewesen wäre, so bedeutet das nicht…
…der in den §§ 242 ff EO geregelten Exekution auf Gegenstände des Bergwerkseigentums ab, so hat die Zwangsversteigerung Liegenschaften zum Gegenstand (vgl. etwa § 238 EO). Auf sie bezieht sich daher die Exekutionsbewilligung. Zur Liegenschaft gehört nicht nur das - im Grundbuch eingetragene - Grundstück, das zufolge § 5 Abs1 AllgGAG iVm §…
Die Exekution auf Miteigentumsanteile an Superädifikaten ist seit der EO-Novelle 2000, wie aus § 238 Abs 1 EO abzuleiten ist, durch Zwangsversteigerung zu führen.…