(1) Die Tätigkeit der ORF Beitrags Service GmbH nach diesem Bundesgesetz und gemäß §§ 36 bis 40 ElWG unterliegt der Aufsicht des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus.
(2) Die Geschäftsführer der ORF Beitrags Service GmbH sind bei der Besorgung der ihnen gemäß Abs. 1 zukommenden Aufgaben an die Weisungen des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus gebunden.
§ 13 EnDG · EnDG · Energiearmuts-Definitions-Gesetz
§ 13 Aufsicht
(1) Die Tätigkeit der ORF Beitrags Service GmbH nach diesem Bundesgesetz und gemäß §§ 36 bis 40 ElWG unterliegt der Aufsicht des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus. (2) Die Geschäftsführer der ORF Beitrags Service GmbH sind bei der Besorgung der ihnen gemäß Abs. 1 zukommenden A…
§ 10 Verfahren
…Beitrags Service GmbH einzubringen. (1a) Für das Verfahren, die Befristung, Auskunfts-, Vorlage- und Meldepflichten sowie die Datenübermittlung und Einmeldung in die Transparenzdatenbank sind § 13 des ORF Beitrags-Gesetzes 2024 sowie die §§ 50, 51 und 53 der Fernmeldegebührenordnung sinngemäß anzuwenden. (2) Für das Verfahren, die Befristung…
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