(1) Dieses Bundesgesetz regelt
1. die fachlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für ein Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm sowie
2. den Elektronischen Eltern-Kind-Pass („eEKP“).
(2) Sofern dieses Bundesgesetz keine besonderen Bestimmungen enthält, bleiben andere Rechtsvorschriften unberührt.
EKPG · eEltern-Kind-Pass-Gesetz
§ 1
…1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen § 1. (1) Dieses Bundesgesetz regelt 1. die fachlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für ein Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm sowie 2…
§ 2
…2. Abschnitt Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm § 2. (1) Im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes sowie der Gewährung des Kinderbetreuungsgeldes hat der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister/ die für das Gesundheitswesen zuständige Bundesministerin…
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