(1) Der Verantwortliche hat nach Maßgabe des Art. 34 DSGVO betroffene Personen von Verletzungen des Schutzes ihrer personenbezogenen Daten zu benachrichtigen.
(2) Die Benachrichtigung gemäß Abs. 1 kann unter den in § 43 Abs. 4 genannten Voraussetzungen aufgeschoben, eingeschränkt oder unterlassen werden.
Rückverweise
DSG · Datenschutzgesetz
Art. 2 § 56 Benachrichtigung der betroffenen Person von Verletzungen
…1) Der Verantwortliche hat nach Maßgabe des Art. 34 DSGVO betroffene Personen von Verletzungen des Schutzes ihrer personenbezogenen Daten zu benachrichtigen. (2) Die Benachrichtigung gemäß Abs. 1 kann unter den in § 43…
HSchG · HinweisgeberInnenschutzgesetz
§ 8 Datenschutz
…DSG, Art. 18 DSGVO), 6. Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO) sowie 7. Recht auf Benachrichtigung von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (§ 56 DSG und Art. 34 DSGVO). Unter den im ersten Satzteil des ersten Satzes angeführten Voraussetzungen haben interne und externe Stellen und Behörden gegenüber einer von einem Hinweis betroffenen Person Information…