BWG
Gliederung
VIII. Verbraucherbestimmungen Besondere Vorschriften für Hypothekar- und Immobilienkreditverträge
§ 34 Verbrauchergirokontoverträge
(1) Verbrauchergirokonten sind Konten von Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG.
(2) Der Verbrauchergirokontovertrag hat zusätzlich zu den Informationen gemäß ZaDiG 2018 zumindest den Jahreszinssatz für Guthaben, sofern diese Information nicht bereits im Rahmen der gemäß § 48 ZaDiG 2018 erteilten Informationen gegeben wird, zu enthalten.
(3) Das Kreditinstitut hat mittels Kontoauszug dem Verbraucher zumindest einmal vierteljährlich den Kontostand bekanntzugeben.
Steiermärkisches Tourismusgesetz 1992
§ 32 § 32
…ist der beitragspflichtige Umsatz aus Bankgeschäften das Zweifache der Summe der Erträge aus Provisionen und Gebühren im Sinne der Anlage 2 zu § 43 Bankwesengesetz 1993. (3) Bei Reisebüros und Reiseleitern ist der beitragspflichtige Umsatz das Entgelt im Sinne der umsatzsteuerlichen Bestimmungen. (4) Bei Versicherungsunternehmen gilt als beitragspflichtiger Umsatz…
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