§ 6 Lieferaufträge
In Kraft seit 01. April 2012
Up-to-date
Lieferaufträge sind entgeltliche Aufträge, deren Vertragsgegenstand der Kauf, das Leasing, die Miete, die Pacht oder der Ratenkauf, mit oder ohne Kaufoption, von Waren, einschließlich von Nebenarbeiten wie dem Verlegen und der Installation, ist.
Rückverweise
BVergGVS 2012 · Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012
§ 8 Abgrenzungsregelungen
…1) Entgeltliche Aufträge, die sowohl Lieferungen im Sinne des § 6 als auch Dienstleistungen im Sinne des § 7 umfassen, gelten als Dienstleistungsaufträge, wenn der Wert der vom Auftrag erfassten Dienstleistungen höher ist als der…