BundesrechtBundesgesetzeBundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 20122. Teil Vergabeverfahren für Auftraggeber3. Hauptstück Bestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren2. Abschnitt Bekanntmachungen3. Unterabschnitt Besondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Unterschwellenbereich§ 47

§ 47Bekanntmachungen in Österreich und in sonstigen Medien

In Kraft bis 30. September 2026
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