(1) Auftraggeber können bei Verfahren zur Vergabe von Aufträgen vorsehen, dass an diesen Verfahren nur geschützte Werkstätten oder integrative Betriebe, in denen die Mehrheit der Arbeitnehmer Menschen mit Behinderung sind, die auf Grund der Art oder der Schwere ihrer Behinderung keine Berufstätigkeit unter normalen Bedingungen ausüben können, teilnehmen können oder dass die Erbringung solcher Aufträge derartigen Werkstätten oder Betrieben vorbehalten ist.
(2) Sofern eine Bekanntmachung gemäß § 38 erfolgt, ist auf eine allfällige Beschränkung des Teilnehmerkreises oder eine Beschränkung des ausführungsberechtigten Kreises gemäß Abs. 1 hinzuweisen.
Rückverweise
BVergGVS 2012 · Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012
§ 19 Vorbehaltene Aufträge für geschützte Werkstätten oder integrative Betriebe
(1) Auftraggeber können bei Verfahren zur Vergabe von Aufträgen vorsehen, dass an diesen Verfahren nur geschützte Werkstätten oder integrative Betriebe, in denen die Mehrheit der Arbeitnehmer Menschen mit Behinderung sind, die auf Grund der Art oder der Schwere ihrer Behinderung keine Berufstätigkei…
§ 136 Zusätzliche organisationsrechtliche Vorschriften
…betroffen sind und der fachkundige Laienrichter nicht die vorgeschriebene Sicherheitsstufe für die betroffenen klassifizierten Informationen aufweist. (2) In der Geschäftsordnung des Bundesverwaltungsgerichtes gemäß § 19 des Bundesverwaltungsgerichtsgesetzes – BVwGG, BGBl. I Nr. 10/2013, sind Bestimmungen über den Umgang mit und den Schutz von klassifizierten Dokumenten und Informationen…
§ 35 Übermittlung von Unterlagen oder Informationen zwischen Auftraggebern und Unternehmern
…geben. (4) Bei Übermittlung von Ausschreibungsunterlagen und Angeboten sind diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, einem qualifizierten elektronischen Siegel oder einer Amtssignatur gemäß § 19 Abs. 1 des E Government-Gesetzes – E-GovG, BGBl. I Nr. 10/2004, zu versehen bzw. hat die Übermittlung so zu…