BundesrechtBundesgesetzeBundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 20122. Teil Vergabeverfahren für Auftraggeber1. Hauptstück Geltungsbereich, Grundsätze2. Abschnitt Schwellenwerte, Berechnung des geschätzten Leistungswertes§ 11

§ 11Allgemeine Bestimmungen betreffend die Berechnung des geschätzten Auftragswertes

In Kraft seit 01. April 2012
Up-to-date