Bauaufträge sind entgeltliche Verträge, die einen der folgenden Vertragsgegenstände haben:
1. die Ausführung oder die gleichzeitige Ausführung und Planung von Bauleistungen im Zusammenhang mit einer der in Anhang I genannten Tätigkeiten oder
2. die Ausführung oder die gleichzeitige Ausführung und Planung eines Bauvorhabens oder
3. die Erbringung einer Bauleistung durch Dritte gemäß den vom öffentlichen Auftraggeber genannten Erfordernissen, gleichgültig mit welchen Mitteln die Erbringung erfolgt, sofern der öffentliche Auftraggeber einen entscheidenden Einfluss auf die Art und die Planung des Vorhabens hat.
BVergG 2018 · Bundesvergabegesetz 2018
§ 5 Bauaufträge
…2. Abschnitt Auftragsarten Bauaufträge § 5. Bauaufträge sind entgeltliche Verträge, die einen der folgenden Vertragsgegenstände haben: 1. die Ausführung oder die gleichzeitige Ausführung und Planung von Bauleistungen im Zusammenhang mit einer…
Anl. 1
…Anhang I Verzeichnis der Tätigkeiten entsprechend der Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige gemäß § 5 Z 1 bzw. § 177 NACE 1 , 2 ABSCHNITT F BAUGEWERBE CPV Code Abteilung Gruppe Klasse Gegenstand Bemerkungen 45 Baugewerbe Diese Abteilung umfasst…
§ 177 Auftragsarten
…3. Abschnitt Auftragsarten Auftragsarten § 177. Für Sektorenauftraggeber gelten die Bestimmungen über Auftragsarten (§§ 5 bis 8) des 2. Teiles dieses Bundesgesetzes.…
§ 8 Abgrenzungsregelungen
…Abgrenzungsregelungen § 8. (1) Aufträge, die mehr als eine Art von Leistung gemäß den §§ 5 bis 7 (Bauleistung, Lieferung oder Dienstleistung) umfassen, sind nach den Regelungen jener Leistungsart zu vergeben, die den Hauptgegenstand des Auftrages bildet. (2) Abweichend von Abs…
Rückverweise