BVergG 2018
Gliederung
2. Teil Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber
2. Hauptstück Arten und Wahl der Vergabeverfahren
2. Abschnitt Wahl der Vergabeverfahren im Ober- und im Unterschwellenbereich
§ 33 Wahl des offenen oder des nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Bekanntmachung
Der öffentliche Auftraggeber kann bei der Vergabe von Aufträgen frei zwischen dem offenen Verfahren und dem nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung wählen.
§ 33 BVergG 2018 · BVergG 2018 · Bundesvergabegesetz 2018
§ 33 Wahl des offenen oder des nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Bekanntmachung
…2. Abschnitt Wahl der Vergabeverfahren im Ober- und im Unterschwellenbereich § 33. Der öffentliche Auftraggeber kann bei der Vergabe von Aufträgen frei zwischen dem offenen Verfahren und dem nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung wählen.…
§ 82 Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit
…gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Unternehmers, 3. hinsichtlich § 78 Abs. 1 Z 3 der Firmenbuchauszug gemäß § 33 des Firmenbuchgesetzes, BGBl. Nr. 10/1991, und die Auskunft aus dem Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) gemäß § 365e Abs. 1 der Gewerbeordnung …
§ 253 Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit
…gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Unternehmers, 3. hinsichtlich § 249 Abs. 2 Z 2 der Firmenbuchauszug gemäß § 33 des Firmenbuchgesetzes und die Auskunft aus dem GISA gemäß § 365e Abs. 1 GewO 1994 oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des…
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