BVergG 2018
Gliederung
3. Teil Vergabeverfahren für Sektorenauftraggeber
3. Hauptstück Bestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren
9. Abschnitt Beendigung des Vergabeverfahrens
§ 310 Gründe für den Widerruf eines Vergabeverfahrens
Der Sektorenauftraggeber kann ein Vergabeverfahren widerrufen, wenn dafür sachliche Gründe bestehen.
§ 318 BVergG 2018 · BVergG 2018 · Bundesvergabegesetz 2018
§ 318 Allgemeine Bestimmungen betreffend die Durchführung von elektronischen Auktionen
…der Zeitpunkt der Übermittlung bzw. Bereitstellung der Mitteilung gemäß dem zweiten Satz. (7) Der Abbruch einer Auktion gilt als Widerruf im Sinne des § 310. § 311 gilt sinngemäß mit der Maßgabe, dass 1. bei der Mitteilung der Widerrufsentscheidung die für den Abbruch ausschlaggebenden Gründe den Bietern unter der…
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