BVergG 2018
Gliederung
2. Teil Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber
1. Hauptstück Geltungsbereich, Grundsätze
4. Abschnitt Schwellenwerte, Berechnung des geschätzten Leistungswertes
§ 19 Änderung der Schwellen- oder Loswerte
(1) Die Bundesministerin für Justiz kann durch Verordnung anstelle der in den §§ 12 Abs. 1 und 2, 14 Abs. 3, 15 Abs. 4 und 5, 16 Abs. 5 und 6, 43, 46 Abs. 2, 47 Abs. 2 sowie 151 Abs. 6 festgesetzten Schwellen- oder Loswerte, soweit dies aufgrund von völkerrechtlichen Verpflichtungen Österreichs oder von unionsrechtlichen Vorschriften erforderlich bzw. zulässig bzw. im Interesse einer einheitlichen oder wirtschaftlicheren Vorgangsweise bei der Vergabe von Aufträgen zweckmäßig ist, andere Schwellen- oder Loswerte festsetzen.
(2) Die Angleichung der Schwellenwerte gemäß § 12 Abs. 1 und 2 an die von der Kommission gemäß dem Verfahren des Art. 6 der Richtlinie 2014/24/EU neu festgesetzten Schwellenwerte ist von der Bundesministerin für Justiz im Bundesgesetzblatt kundzumachen.
§ 19 BVergG 2018 · BVergG 2018 · Bundesvergabegesetz 2018
§ 19 Änderung der Schwellen- oder Loswerte
(1) Die Bundesministerin für Justiz kann durch Verordnung anstelle der in den §§ 12 Abs. 1 und 2, 14 Abs. 3, 15 Abs. 4 und 5, 16 Abs. 5 und 6, 43, 46 Abs. 2, 47 Abs. 2 sowie 151 Abs. 6 festgesetzten Schwellen- oder Loswerte, soweit dies aufgrund von völkerrechtlichen Verpflichtungen Österreichs oder…
§ 349 Mutwillensstrafen
…die Höchstgrenze für Mutwillensstrafen ein Prozent des geschätzten Auftragswertes, höchstens jedoch 20 000 Euro, beträgt. Für die Bemessung der Mutwillensstrafe ist § 19 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 – VStG, BGBl. Nr. 52/1991, sinngemäß anzuwenden.…
§ 48 Elektronische Kommunikation
…zu erfolgen hat, gelten die folgenden Absätze. (Anm.: Abs. 2a aufgehoben durch Art. 2 Z 4, BGBl. I Nr. 65/2018) (3) Der öffentliche Auftraggeber hat unter Beachtung der folgenden Absätze in der Ausschreibung nähere Festlegungen hinsichtlich der zu beachtenden Anforderungen an die elektronische Kommunikation zu…
§ 340 Gebühren
… 000 25 000 6 50 000 000 (keine Begrenzung) 50 000 *) Gegebenenfalls in der Fassung der Kundmachung gemäß § 19 Abs. 2; maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens. (4) Für die Bestimmung der Gebührenkategorie gemäß Abs. 3 gilt überdies Folgendes: 1…
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