Für Sektorenauftraggeber gelten die Bestimmungen über Auftragsarten (§§ 5 bis 8) des 2. Teiles dieses Bundesgesetzes.
BVergG 2018 · Bundesvergabegesetz 2018
§ 177 Auftragsarten
…3. Abschnitt Auftragsarten Auftragsarten § 177. Für Sektorenauftraggeber gelten die Bestimmungen über Auftragsarten (§§ 5 bis 8) des 2. Teiles dieses Bundesgesetzes.…
Anl. 1
…Anhang I Verzeichnis der Tätigkeiten entsprechend der Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige gemäß § 5 Z 1 bzw. § 177 NACE 1 , 2 ABSCHNITT F BAUGEWERBE CPV Code Abteilung Gruppe Klasse Gegenstand Bemerkungen 45 Baugewerbe Diese Abteilung umfasst: – Neubau, Renovierung und gewöhnliche Instandsetzung 45000000…
§ 176 Vergabeverfahren, die mehrere Sektorentätigkeiten betreffen
…gelten für die Verfahren die jeweils anwendbaren Vorschriften betreffend die jeweilige Sektorentätigkeit, oder 2. ein einziges Verfahren durchführen, auf das – unbeschadet des § 177 – die Vorschriften für jene Sektorentätigkeit anzuwenden sind, die den Hauptgegenstand darstellt.…
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