(1) Der Bauträgervertrag bedarf der Schriftform.
(2) Auf den Mangel der Form kann sich nur der Erwerber bis zum Ende der Sicherungspflicht (§ 7 Abs. 5) berufen.
§ 3 BTVG · BTVG · Bauträgervertragsgesetz
§ 3 Form des Vertrags
…§ 3. (1) Der Bauträgervertrag bedarf der Schriftform. (2) Auf den Mangel der Form kann sich nur der Erwerber bis zum Ende der Sicherungspflicht ( § 7…
§ 17 Strafbestimmungen
…§ 17. Ein Bauträger, der 1. es unterläßt, einen den § 3 Abs. 1 oder § 4 Abs. 1 entsprechenden Vertrag zu errichten, 2. Zahlungen entgegen den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes vereinbart, fordert oder entgegennimmt…
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