JudikaturOGH

RS0119702 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Oktober 2013

Fehlen im Kaufvertrag Angaben über die Art der Sicherung des Erwerbers, so handelt es sich jedenfalls nur um eine vom Erwerber geltend zu machende relative Nichtigkeit, die analog § 3 BTVG mit Ende der Sicherungspflicht heilt.

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